Inhalt des Dokuments
Verfahrensvorschriften für IT-Beschaffungen
Für die Beschaffung von Informationstechnik (IT: Hardware, Software und zugehörige Dienstleistungen) an der TUB gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 55 LHO sowie VOL). Hinzu kommen ggf. ergänzende Bestimmungen wegen des besonderen Beschaffungsgegenstandes IT (BVB, EVB-IT) oder Förderungsgesichtspunkte (HBFG). Dies wird in den folgenden Punkten näher ausgeführt:
- Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen (Vergabearten, Grenzwerte)
- Öffentliche Bekanntmachung von Ausschreibungen (Publikationsorgane, Bekanntmachungsmuster)
- Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen)
- Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (BVB, EVB-IT)
Zusatzinformationen / Extras
Direktzugang
Schnellnavigation zur Seite über Nummerneingabe
Hilfsfunktionen
Diese Seite verwendet Matomo für anonymisierte Webanalysen. Mehr Informationen und Opt-Out-Möglichkeiten unter Datenschutz.
Ansprechpartner
IT-Service DeskRaum EN 024
Einsteinufer 17
10587 Berlin
314-28 000
E-Mail-Anfrage
Mo. bis Fr. 10-14 Uhr