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Verfahrensvorschriften für IT-Beschaffungen
Für die Beschaffung von Informationstechnik (IT: Hardware, Software und zugehörige Dienstleistungen) an der TUB gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 55 LHO sowie VgV und UVgO).
- Vergabeverfahren: siehe Referat Vergabestelle
- Vergabeunterlagen: siehe Referat Vergabestelle
- Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (BVB, EVB-IT). EVB-ITs im Überblick.
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