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Verfahrensvorschriften für IT-Beschaffungen
Für die Beschaffung von Informationstechnik (IT: Hardware, Software und zugehörige Dienstleistungen) an der TUB gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 55 LHO sowie VOL). Hinzu kommen ggf. ergänzende Bestimmungen wegen des besonderen Beschaffungsgegenstandes IT (BVB, EVB-IT) oder Förderungsgesichtspunkte (HBFG). Dies wird in den folgenden Punkten näher ausgeführt:
- Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen (Vergabearten, Grenzwerte)
- Öffentliche Bekanntmachung von Ausschreibungen (Publikationsorgane, Bekanntmachungsmuster)
- Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen)
- Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (BVB, EVB-IT)