Rahmenverträge der TU Berlin, die von Einrichtungen, Mitarbeitern und/oder Studenten genutzt werden können.
Die TU Berlin hat eine Reihe von Software-Rahmenverträgen mit einzelnen Herstellern abgeschlossen.
Je nach Vertrag können verschiedene Gruppen der TU Berlin die enthaltenen Produkte nutzen. Einrichtungen der TU Berlin können die Produkte immer nutzen, einige Verträge erlauben auch die Nutzung der Software auf privaten Rechnern durch Mitarbeiten und/oder Studenten. Teilweise ist die Nutzung der Software ohne Bezahlung möglich, andernfalls wurden kostengünstige Angebote zum Erhalt von Nutzungsrechten über die Rahmenverträge abgeschlossen.
In der Regel erfolgt der Abruf eines Nutzungsrechtes über das Softwareportal.
Bitte beachten Sie auch unsere ausführlichen Seiten zu den einzelnen Rahmenverträgen sowie die FAQ, die wir laufend ergänzen.
In der Regel werden Angebote aus den Rahmenverträgen über das Softwareportal abgerufen (Ausnahme Microsoft 365):
Softwareportal
Angebote aus den Rahmenverträgen können nur durch Einrichtungen, Mitarbeitern und/oder Studenten der TU Berlin genutzt werden. In Abhängigkeit vom Vertrag können auch nur einzelne Gruppen die Angebote nutzen. Externe und Gasthörer haben keinen Zugriff auf die Angebote der Rahmenverträge.Für den Abruf der Angebote aus den Rahmenverträgen ist immer ein TUB-Account notwendig. Angebote des Software-Portals für Einrichtungen bedingen für einen Abruf immer die Rolle "Besteller".