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Beschaffung & Verleih
Die ZECM stellt TU-Mitgliedern und Einrichtungen Software, Hardware, sowie Skripte und Posterdruck-Möglichkeiten zur Verfügung. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu diesen Diensten.
Dienst | |
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Software [1] | Die TU
hat eine Reihe von Campusverträgen und Forschung und Lehre
Lizenzverträgen abgeschlossen, in deren Rahmen Einrichtungen der TU,
zum Teil auch Beschäftigte und Studierende der TU kostengünstig
Softwarelizenzen über das ZECM-Softwareportal [2]
bestellen können. |
Hardware (SofortPCs)
[3] | Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beschaffung
von Hardware, indem wir standardisierte PCs, Notebooks und Monitore in
unserem IT-Servicedesk für Sie zur sofortigen Abholung bereithalten.
Der von der ZECM ausgewählte Anbieter ermöglicht es Ihnen, sowohl
zwischen Geräten, die sofort zur Abholung bereitstehen
(SofortPCs), als auch frei konfigurierbaren Geräten
(konfigurierbare PCs) zu wählen, die vom Anbieter
kostenfrei zu Ihnen geliefert werden. |
Hardware(Apple)
[4] | Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung
hat die Freie Universität Berlin als Konsortialführer einen
Rahmenvertrag für Apple-Produkte für die angeschlossenen Hochschulen
und Forschungseinrichtungen in Berlin, Brandenburg, Sachsen und
Niedersachsen mit dem Mainzer IT-Haus Bechtle GmbH & Co.KG
abgeschlossen. Neben weiteren 15 Universitäten und
Forschungseinrichtungen können auch TU Einrichtungen Apple-Produkte
darüber beschaffen. |
Notebook-Verleih [5] | Wir bieten allen Einrichtungen der TU Berlin, die
Möglichkeit maximal 26 Notebooks zeitlich begrenzt für Schulungen,
Präsentationen oder auch als vorübergehendes Zweitgerät,
auszuleihen. |
PowerBank Ausleihe | Du hast vergessen dein Handy aufzuladen? Kein Problem, wir
leihen dir gegen Vorlage deines Studierendenausweises kostenfrei eine
PowerBank, mit der du dein Handy unterwegs aufladen kannst, für einen
Tag (10 - 16 Uhr) aus. |
Beschaffung von
Informationstechnik [6] | Für die Beschaffung von
Informationstechnik (IT: Hardware, Software und zugehörige
Dienstleistungen) an der TU Berlin gelten grundsätzlich die
allgemeinen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (§
55 LHO sowie VOL). Hinzu kommen ggf. ergänzende Bestimmungen wegen
des besonderen Beschaffungsgegenstandes IT (BVB, EVB-IT) oder
Förderungsgesichtspunkte (HBFG). Dies wird in den folgenden Seiten
näher
ausgeführt. |
nste/beschaffung_verleih/software/parameter/de/font4/mi
nhilfe/
nste/beschaffung_verleih/hardware_sofortpcs/sofort_pc/p
arameter/de/font4/minhilfe/
nste/beschaffung_verleih/hardware_apple/parameter/de/fo
nt4/minhilfe/
nste/beschaffung_verleih/notebook_verleih/parameter/de/
font4/minhilfe/
nste/beschaffung_verleih/hardware_sofortpcs/beschaffung
_von_informationstechnik/parameter/de/font4/minhilfe/
nfrage/parameter/de/font4/minhilfe/id/122165/?no_cache=
1&ask_mail=YAVrxgABYZJt8T7heWCmKBI1%2FTws4TWn9s5uCJ
NMxzU%3D&ask_name=Hotline%20Servicebox
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