Zentraleinrichtung Campusmanagement

Ausführungsvorschriften der ZECM

Diese Seite beschreibt die Ausführungsvorschriften für die Nutzer*innen der Dienste der ZECM, in denen deren Rechte beschrieben sind. Diese Vorschriften wurden vom Direktor der Zentraleinrichtung Campusmanagement erlassen und durch den CIO der TU Berlin am 04.04.2019 bestätigt.

Rechte der Nutzerinnen und Nutzer

Die Zentraleinrichtung Campusmanagement (ZECM) der TU Berlin unterstützt den Austausch von Informationen und den Zugang zu lokalen, nationalen und interna-
tionalen Einrichtungen, die Inanspruchnahme von Netzdiensten und Netzressourcen sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung.

(1) Die nutzungsberechtigten Personen (Nutzer*Innen) haben das Recht, die IuK-Infrastruktur im Rahmen der Zulassung und nach Maßgabe dieser Benutzungsord-
nung zu nutzen. Im Verkehr mit anderen Betreibern gelten außerdem deren ergänzende Benutzungs- und Zugriffsrichtlinien, soweit diese der vorliegenden Be-
nutzungsordnung nicht entgegenstehen.

(2) Eine hiervon abweichende Nutzung bedarf einer gesonderten Zulassung. Den Nutzer*Innen ist es untersagt, Nutzungsberechtigungen weiterzugeben. Die
Nutzer*Innen sind verpflichtet,

  • sowohl die Vorgaben dieser Benutzungsordnung als auch die Grenzen der Nutzungserlaubnis einzuhalten und insbesondere die Nutzungszwecke zu beachten
  • an einer sach- und ordnungsgemäßen Nutzung der IuK-Infrastruktur mitzuwirken, insbesondere alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der eigenen und fremden IuK-Infrastruktur stört
  • die IuK-Infrastruktur und sonstige Infrastruktur sorgfältig und schonend zu behandeln
  • die IuK-Infrastruktur verantwortungsvoll und wirtschaftlich zu nutzen
  • ausschließlich die ihnen erteilten Nutzungsberechtigungen zu verwenden
  • dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von den Authentifizierungsschlüsseln - z. B. Passwort, PIN, Zertifikat, Private Key - erlangen, sowie Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Personen der Zugang zu der IuK-Infrastruktur verwehrt wird
  • fremde Authentifizierungsschlüssel weder zu ermitteln noch offen zu legen
  • keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer*Innen zu nehmen und bekannt gewordene Informationen anderer Nutzer*Innen nicht ohne Genehmigung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder zu verändern
  • bei der Nutzung von Software und Informationsangeboten, Dokumentationen und anderen Daten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Urheberrechts- und Markenschutz, einzuhalten und die Lizenzbedingungen, unter denen Software und Dokumentationen zur Verfügung gestellt werden, zu beachten
  • Software, Dokumentationen und Daten weder zu kopieren noch an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, noch zu anderen als den erlaubten Zwecken zu nutzen
  •  in den Räumen des Betreibers den Weisungen des Personals Folge zu leisten und eine vorhandene Hausordnung zu beachten
  • die Nutzungsberechtigung auf Verlangen nachzuweisen und sich zu identifizieren
  • ohne ausdrückliche Einwilligung des Betreibers keine Eingriffe in die IuK-Infrastruktur vorzunehmen, insbesondere ohne Nutzungserlaubnis keine privaten Systeme in die IuK-Infrastruktur der Technischen Universität Berlin einzubringen
  • dem Betreiber auf Verlangen in begründeten Einzelfällen, insbesondere bei begründetem Missbrauchsverdacht, Auskünfte über die sach- und ordnungsgemäße Nutzung zu erteilen
  • ihre Daten und Programme so zu sichern, dass durch einen Verlust für sie kein Schaden entsteht
  • Statusänderungen mitzuteilen.

(3) Die Nutzer*Innen haben die IuK-Infrastruktur in einer Weise in Anspruch zu nehmen, dass nicht gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen wird. Auf die
folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen:

  • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
  • Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB)
  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Verbreitung pornographischer Darstellungen (§ 184 StGB), insbesondere der Besitz kinderpornographischer Darstellungen (§ 184 Abs. 5 StGB)
  • Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB)
  • Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
  • Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z.B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG)
  • Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (§ 206 StGB).

(4) Umfasst die Nutzungserlaubnis die gesonderte Zulassung zur privaten Nutzung oder die Nutzung durch Dritte und wird im Rahmen dieser Nutzungserlaubnis auch
das Hosting eigener Webseiten ermöglicht, dürfen diese bzgl. des Layouts nicht so gestaltet sein, dass sie als Webseiten der Universität bzw. ihrer Einrichtungen an-
gesehen werden können. Die Nutzer sind verpflichtet, die rechtlichen Bestimmungen für einen Webauftritt einzuhalten.

(5) Wird von Webseiten, die sich im Verantwortungsbereich des Betreibers befinden, auf rechtswidrige Inhalte verlinkt oder bestehen tatsächliche Anhaltspunkte,
dass sie selbst rechtswidrige Inhalte enthalten und wird dies durch einen Betreiber erkannt oder wird ein Betreiber über solche Referenzierungen oder Inhalte in
Kenntnis gesetzt, wird der Nutzer informiert. Dieser hat die entsprechenden Referenzen oder Inhalte unverzüglich zu entfernen. Der Betreiber ist berechtigt, bis zur
Änderung durch den Nutzer oder einer hinreichenden Klärung der Rechtslage die Webpräsenz zu sperren.

Account-Nutzung:
TUB-Accounts sind grundsätzlich personengebunden. Sie dürfen nur von der Person benutzt werden, die durch die ZECM dazu autorisiert worden ist. Eine Weiter-
gabe von Passwörtern an andere Personen oder Nutzerinnen bzw. Nutzer des Systems gelten als Zuwiderhandlung. Pro Person ist jeweils nur ein TUB-Account zu-
lässig. Der Betreiber hat das Recht bei Zuwiderhandlung die weiteren Accounts zu löschen.

Kommerzielle Nutzung:
Das Nutzersystem wird ausschließlich dem Bereich Lehre, Forschung, akademische Nachwuchsförderung, Weiterbildung, Verwaltung und sonstige akademische Auf-
gaben als Zugangsmöglichkeit für studentische, wissenschaftliche und Verwaltungsaufgaben zur Verfügung gestellt.

Netzwerknutzung:
Bei Nutzung von fremden Netzwerkeinrichtungen muss sich jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer über die jeweils geltende Rechte dieser Netze bewusst sein und diese
befolgen. Fehlverhalten kann zum Sperren des Accounts führen.

Campusnetz der TU-Berlin:
Das Campusnetz der TU Berlin dient Forschung, Lehre und der Verwaltung sowie dem Austausch der TU-Mitglieder untereinander. Anderweitige oder missbräuchli-
che Nutzung kann die zeitweilige oder dauerhafte Sperrung des Accounts sowie ggf. rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Nichtautorisierte Nutzung:
Die Benutzung des Systems (einschließlich des Netzwerkes) von Nutzerinnen und Nutzern, die nicht durch die ZECM autorisiert worden sind, verstößt gegen die Nut-
zungsbedingungen. Versuche, die Schutzmechanismen zu umgehen, den Netz und/oder Systembetrieb zu behindern oder zu stören, Daten oder Programme un-
befugt zu verändern oder zu vernichten, führen zum Sperren und zum Entzug der Nutzungserlaubnis sowie des TUB-Accounts.

E-Mail-Nutzung und ähnliche Dienste:
Das Electronic Mail System darf nicht zum Versenden von Nachrichten, deren Inhalt die Integrität, die Würde, das Persönlichkeitsrecht anderer oder deren Pri-
vatsphäre verletzen, benutzt werden. Die Nutzung des E-Mail-Systems darf nicht zum Versenden von SPAM-Nachrichten benutzt werden. Diese Vorschriften gelten
auch für andere Dienste bei denen Daten übermittelt werden können, wie z.B. Usenet, Messengers oder ähnliche Internetdienste.

Software Copyright:
Prinzipiell unterliegt jede kommerzielle und nichtkommerzielle Software dem Urheberrechtgesetz. Die Nutzung der Einrichtungen und der Computersysteme der
ZECM zum Kopieren von Software oder anderen Daten, die das Kopieren nicht ausdrücklich erlaubt, ist verboten.

Selbstgewählter Accountname:
Der selbstgewählte Accountname darf nicht die Integrität, die Würde, das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen bzw. darf nicht sexistisch, nicht politisch verwerf-
lich, gewaltverherrlichend sein und soweit erkennbar bzw. nicht offensichtlich Namensrechte Dritter verletzen. Dies betrifft auch gewählte Namen, die zum Zeitpunkt der Beantragung bereits als eingetragene Domain-Namen im Internet existieren oder Namen, die eine kom-
merzielle Nutzung vermuten lassen.
Accountnamen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen und innerhalb einer Frist von 7 Tagen als solche erkannt werden, werden durch die ZECM abgelehnt und
nach einer weiteren Frist von 14 Tagen gelöscht. Der Nutzer bzw. die Nutzerin erhält nach der Ablehnung die Möglichkeit sich einen neuen TUB-Account anzule-
gen.

Account-Auflösung bzw. Sperrung:
Die TU Berlin behält sich vor, einen TUB-Account bei Verletzung der Ausführungsvorschriften aufzulösen bzw. zu sperren.

Offizielle E-Mailadresse:
Jedes Mitglied der TU Berlin erhält bei seiner bzw. ihrer Provisionierung eine offizielle E-Mailadresse. Nachrichten von der Verwaltung werden ausschließlich über
diese Adressen versendet. Jedes TU-Mitglied trägt die Verantwortung das entsprechende Postfach regelmäßig auf Nachrichten zu überprüfen.

Haftung:
Die TU Berlin übernimmt in keiner Weise die Haftung für Schäden, die der Nutzerin bzw. dem Nutzer aus der Nutzung des o.g. Systems entstehen. Die TU Berlin wird
Nutzer bzw. Nutzerinnen, die den Nutzungsbedingungen zuwiderhandeln, auf Schadensersatz verklagen.