Inhalt des Dokuments
Nebenberufliche Frauenbeauftragte
Die Frauenbeauftragten sind gemäß BerlHG §59 Abs. 6 bei "allen die Frauen betreffenden strukturellen, organisatorischen und personellen Maßnahmen sowie bei den entsprechenden Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen zu beteiligen".
Angebot
Wir unterstützen und beraten
- bei sexueller Belästigung und Gewalt, bei Stalking, bei Mobbing und bei anderen persönlichen Konflikten
- bei Karriereberatung und persönlicher Entwicklung
- bei der Vereinbarkeit von Studium, Beruf, Karriere mit Familie und Kind(ern)
- bei der Entwicklung von Initiativen, Projekten und Maßnahmen zur Chancengleichheit
- bei der Erstellung von Frauenförderplänen (Umsetzung der Richtlinie zur Erstellung von Frauenförderplänen, Beschluss AS 5/589-26.06.2002)
Wichtige Gesetze und Richtlinien
Jahr | Download |
---|---|
2016 | Frauenförderplan 2016 |
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Stellvertr. nebenberufl. Frauenbeauftragte
Aileen Holdefreund
Telefon 74521
Raum E-N 050
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TU Berlin-Zentrale Frauenbeauftragte-
Sekr. ZFA
Raum H 1108
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Phone +49 30 314 21438
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