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Nebenberufliche Frauenbeauftragte
Die Frauenbeauftragten sind gemäß BerlHG §59 Abs. 6 bei "allen die Frauen betreffenden strukturellen, organisatorischen und personellen Maßnahmen sowie bei den entsprechenden Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen zu beteiligen".
Angebot
Wir unterstützen und beraten
- bei sexueller Belästigung und Gewalt, bei Stalking, bei Mobbing und bei anderen persönlichen Konflikten
- bei Karriereberatung und persönlicher Entwicklung
- bei der Vereinbarkeit von Studium, Beruf, Karriere mit Familie und Kind(ern)
- bei der Entwicklung von Initiativen, Projekten und Maßnahmen zur Chancengleichheit
- bei der Erstellung von Frauenförderplänen (Umsetzung der Richtlinie zur Erstellung von Frauenförderplänen, Beschluss AS 5/589-26.06.2002)
Wichtige Gesetze und Richtlinien
Jahr | Download |
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2016 | Frauenförderplan 2016 |